1171 Kaiserpokal von Friedrich Barbarossa

 

 

Im Jahre 1171 verlieh Kaiser Friedrich Barbarossa den Bürgern unserer Stadt das Privilegium der eigenen Gerichtsbarkeit, die nur noch den Kaiser über sich zu dulden hatte. Mit dem anhängenden Siegel wurde dieser Urkunde

Rechtskraft verliehen. Zu friedvollen Zeiten, in denen Gerechtigkeit waltet, blühen Kunst und Wissen, Handel und Wandel, Bürgersinn und Bürgerfleiß.

Ein edles Zeugnis echter Handwerkerkunst jener Zeit ist der Kaiserpokal, das Prunkstück des Osnabrücker Ratsschatzes. Diese Erinnerungsstücke aus der Geschichte unserer Stadt bedeuten mehr als eine historische Reminiszenz. Sie sind Sinnbilder ewigen menschlichen Strebens und Schaffens.

Unser Streben gilt dem Erhalt und der Öffnung der Gertrudenberger Höhlen.

Möge uns dieses Jahr unsere Mühen lohnen, indem uns die Höhlen anvertraut

werden.

 

Wilfried Kley

1. Vorsitzender Gertrudenberger Höhlen Osnabrück e.V.

 

 

Die Übersetzung dieser Urkunde, die vielleicht die bedeutendste Osnabrücks ist, lautet:

 

„Friedrich, durch Gottes Gnade römischer Kaiser.

Durch Gottes gnädige Fügung haben wir die Leitung des Römischen Reiches zu dem Zwecke übernommen, um allen,

die Unrecht und Bedrückung leiden, unseren Schutz und Schild anzubieten und ihnen in ihren Nöten Unterstützung zu gewähren. Im Hinblick auf das drückende Elend, das die Bürger Osnabrücks dadurch erleiden, daß auswärtige Richter sie nach fremdem und für sie unverbindlichem Recht außerhalb ihrer Vaterstadt vor ihr Gericht zu fordern pflegten, bestimmen wir in Wohlwollen und Güte, daß sich kein außerhalb Osnabrücks weilender Richter unterstehe, einen Bürger Osnabrücks in irgendeiner Gerichtssache zu zitieren, er habe denn zuvor seine Klage innerhalb der Stadt vor der Stadtobrigkeit oder vor unserem eigenen Tribunal eingeleitet und nach dem städtischen Gewohnheitsrecht sein Recht gesucht. Alle Vorladungen, die ehe zuvor von auswärtigen Richtern erlassen wurden, sind wirkungslos und werden als nicht zu Recht bestehend erklärt. Damit aber dieser Erlaß allen Getreuen unseres Reiches für ewige Zeiten zur Kenntnis gelange, haben wir diese Urschrift mit unserem kaiserlichen Insiegel gesiegelt und bestimmen, daß jeder der dawider zu handeln wagt, unserer Gnade verlustig sei und unserem Banne verfalle, bis er uns und den Bürgern Genugtuung geleistet. – Gegeben zu Goslar, im Jahre der Menschwerdung des Herren 1171, der 4. Indiktion, am 23. November. Amen!“